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Allgemeine GeschäftsbedingungenALLGEMEINES:Diese Geschäftsbedingungen gelten ausnahmslos für alle Rechtsbeziehungen mit unseren Kunden, sofern nicht anderslautende schriftliche Vereinbarungen getroffen werden. Es gelten die jeweils gültigen aufliegenden Preislisten der MEDIAart. Quartier und Anreisekosten (derzeitiges gesetzliches KM-Geld) außerhalb von Wien und Umgebung werden zusätzlich verrechnet. Unsere Paketpreise beinhalten zusätzlich zum Filmaufwand eine Vorbesprechung in unserem Hause. Zum jeweils gültigen Stundensatz werden auch Besichtigungen Vorort durchgeführt. Die Filmaufnahmen beziehen sich je nach Paket auf das jeweilige tatsächliche Event oder die Dauer der Veranstaltung. Wir behalten uns das Recht vor, zur Ausführung des uns erteilten Auftrages, Dritte hinzuzuziehen, falls notwendig. Die Übergabe des geschnittenen Filmmaterials erfolgt je nach Vereinbarung innerhalb von sechs Wochen.. HAFTUNG:Diverse technische Beanstandungen und Mängel welche nicht vom Kunden hervorgerufen wurden, werden innerhalb von 1 Woche kostenfrei behoben. Beanstandungen oder Änderungen inhaltlicher und kreativer Art des Kunden werden je nach Aufwand in Rechnung gestellt. Nach Übergabe des fertigen Video-od. Audiomaterials ist die MEDIAart nicht verpflichtet dieses zu archivieren oder aufzubewahren. Tritt bei der Herstellung des Filmes ein Umstand ein, der die vertragsmäßige Herstellung unmöglich macht, so hat die MEDIAart nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. RÜCKTRITT:Bei Auftragsrücktritt bis 14 Tage vor dem vorgesehenen Drehtermin wird die Anzahlung einbehalten. .Bei Rücktritt zwischen 14 und 10 Tagen werden 2/3 der Auftragsumme verrechnet.. Bei Rücktritt zwischen 3 und 1 Tag wird die Gesamtsumme in Rechnung gestellt. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:50 % bei Auftragserteilung Rest bei Übergabe des fertigen Filmmaterials. URHEBERRECHTE, VERWERTUNGSRECHTE:Der Auftraggeber haftet dafür, dass er über alle Berechtigungen für die von ihm erteilten Aufträge im Bezug auf Herstellung, Bearbeitung und Vervielfältigung, sowie Vorführung von Aufnahmen ( Bild und Ton) für immer geartete Zwecke, insbesondere gewerberechtlicher Art, verfügt. Weiteres versichert der Auftraggeber, Verfügungsberechtigter, bzw. Lizenznehmer über die erforderlichen Urheber-Nutzungs-und Vervielfältigungsrechte und oder im Besitz ausreichender Berechtigungen des Urhebers bzw Lizenznehmers zu sein. Der Auftraggeber haftet für alle Ansprüche, die Dritte in Folge der Ausführung des Auftrages an uns stellen sollten, und verpflichtet sich, uns hiefür schad-und klaglos zu halten. Die MEDIAart ist berechtigt Ihren Firmennamen und Ihr Firmenzeichen als Copyright zuzeigen. Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart , darf die MEDIAart das von Ihr erstellteVideo-und Tonmaterial für eigene Werbezwecke verwenden.
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